eVB-Nummer

eVB-Nummer

eVB-Nummer (früher Deckungskarte)

Im Rahmen der Zulassungsverfahren von Kraftfahrzeugen ersetzt die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) seit 1. März 2008 die Versicherungsbestätigungskarte aus Papier (auch bekannt als „Doppel“-/Deckungskarte).

Die Versicherer übermitteln die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer per Telefon, SMS, E-Mail und/oder Post an den Versicherungsnehmer. Anhand dieser siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben kann die Zulassungsbehörde bei der Anmeldung des Motorrads online überprüfen, ob für das Motorrad ein Versicherungsschutz vorliegt.

Das elektronische Verfahren ermöglicht einen einfachen und kostengünstigen Austausch zwischen Versicherungsgesellschaft und Zulassungsstelle. Vorteil für den Versicherungsnehmer: Ein papierloser und schnellerer Ablauf.

⚠ Nur Haftpflicht-Versicherung

⚠ Die eVB-Nummer bestätigt nur, dass eine Haftpflicht-Versicherung besteht ⚠

Damit eine Kasko-Versicherung (Voll- oder Teilkasko) besteht, muss vor Zulassung eine Vereinbarung mit dem Versicherungsunternehmen geschlossen werden.