24 Monate Neupreis-Entschädigung
Die 24 Monate Neupreis-Entschädigung ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung. Im Falle eines Totalschadens im Rahmen der Vollkasko-Versicherung wird bei unmittelbar vom Händler erworbenen Neu-Fahrzeugen in den ersten 24 Monaten nach Erstzulassung der Betrag für ein Neu-Fahrzeug erstattet. Dies gilt auch bei Brand oder Diebstahl. Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befinden, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder -Hersteller erworben hat.
Bei gebrauchten Motorrädern gilt die Kaufpreis-Entschädigung.
(Gilt nicht bei Leasing)
Welche Leistungen erhalte ich für mein Geld?
Unsere Leistungsbeschreibung für die Motorrad-Versicherung zeigt Dir, was richtig guter Versicherungsschutz beinhalten kann. Wer dann der Meinung ist, dass die gewünschte Selbstbeteiligung (in Voll- oder Teilkasko) das einzig relevante Unterscheidungsmerkmal beim Leistungsumfang darstellt, hat weit gefehlt.
Der Beitragsvergleich in der Motorradversicherung ergibt nicht wirklich einen Sinn, wenn man nicht bereit ist, auch die Leistungen zu vergleichen.
Billige Ergebnisse erhält man heute über jede Vergleichsplattform. Schon die Fragestellung ist so ausgerichtet, dass man immer auf ein billiges Ergebnis (Beitrag) hinarbeitet.