Vollkasko-Versicherung

Vollkasko-Versicherung

Vollkasko-Versicherung - Umfang und Beschreibung

Ein komplexes Thema, das wir hier nur auszugsweise behandeln möchten. Nähere Einzelheiten sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

Teil-Versicherung inklusive

Versichert sind die Schadenereignisse der Fahrzeugteilversicherung.

24 Monate Neupreis-Entschädigung

Die Neupreis-Entschädigung ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung. Im Falle eines Totalschadens im Rahmen der Vollkasko-Versicherung wird bei unmittelbar vom Händler erworbenen Neu-Fahrzeugen in den ersten 24 Monaten nach Erstzulassung der Betrag für ein Neu-Fahrzeug erstattet. Dies gilt auch bei Brand oder Diebstahl. Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befinden, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder -Hersteller erworben hat.

Bei gebrauchten Motorrädern gilt die Kaufpreis-Entschädigung.

(Gilt nicht bei Leasing)

24 Monate Kaufpreis-Entschädigung

Die Kaufpreis-Entschädigung ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung. Im Falle eines Totalschadens im Rahmen der Vollkasko-Versicherung wird bei Gebraucht-Fahrzeugen in den ersten 24 Monaten nach dem Kauf der Kaufpreis erstattet. Dies gilt auch bei Brand oder Diebstahl.

(Gilt nicht bei Leasing)

Eingeschaden-Versicherung

Die Eigenschaden-Versicherung deckt kollisionsbedingte Sachschäden, die Du mit Deinem versicherten Motorrad an einem anderen, auf Dich zugelassenen Fahrzeug, verursachst.

Die Schadenregulierung des Eigenschadens erfolgt so, als ob das beschädigte Fahrzeug bei uns vollkaskoversichert wäre. Es gilt die Selbstbeteiligung Deiner Motorrad-Versicherung, mind. jedoch 500 Euro. Die Höchstentschädigung beträgt 100.000 Euro je Versicherungsjahr.

Die Eigenschaden-Versicherung ist Bestandteil der Vollkasko-Versicherung Deines Motorrades.

Unfall

Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Mut- oder böswillige Handlungen

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur, Hotelangestellter).

Transport auf einem Schiff, große Havarie

Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug, die bei seinem Transport auf einem Schiff dadurch entstehen, dass

a) das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, oder
b) das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund Seegangs über Bord gespült wird, oder
c) das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um das Schiff, die Passagiere und/oder die Ladung zu retten.

Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn sich sowohl der Hafen, in welchem der Seetransport beginnt, als auch der Hafen, in welchem der Seetransport bestimmungsgemäß enden sollte, im Geltungsbereich  befindet. Sollten Ihnen auf Grund des Schadenereignisses Zahlungsansprüche gegenüber Dritten zustehen, so haften wir subsidiär.