Erstzulassung

Erstzulassung

Datum der Erstzulassung

Das Datum der Erstzulassung ist im Fahrzeugschein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) und im Fahrzeugbrief (Teil 2 der Zulassungsbescheinigung) vermerkt. Es ist nicht zwingend identisch mit dem Baujahr. Hat ein fabrikneues Motorrad z.B. eine lange Standzeit beim Händler gehabt, weichen Baujahr und Datum der Erst-Zulassung voneinander ab.

Nutzungsdauer

Mit dem Erstzulassungsdatum lässt sich die Nutzungsdauer eines Kraftrads und somit auch sein Wert bestimmen. Zudem spielt die Angabe der Erst-Zulassung eine Rolle für die Berechnung der Motorrad-Versicherung (Stichwort Neuwertentschädigung).

Erstzulassung & StVO

Je nach Datum der Erst-Zulassung gelten für Motorräder unterschiedliche Vorschriften in der StVO, z.B. in Hinblick auf Lärm- und Abgasverhalten oder auf die Platzierung von Blinkern, Spiegeln uvm. Liegt die Erst-Zulassung eines Motorrads jedoch zeitlich vor einer Vorschriftsänderung der StVO, ist es nicht an die neuen Regelungen gebunden.