Kurzzeit-Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeit-Kennzeichen (Überführungs-Kennzeichen)

Das Kurzzeit-Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird auf Antrag für die Dauer von maximal 5 Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Das Kennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.

Unterlagen für die Zulassungsstelle

  • Deckungskarte (eVB-Nummer).
  • Paß mit Meldebestätigung oder Personalausweis, bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug.
  • ggfl. eine formlose Vollmacht, falls eine andere Person für Dich zur Zulassungsstelle fährt.
  • die  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei Neufahrzeugen das CoC-Papier (Certificate of Conformity) oder gegebenenfalls die ausländische Zulassungsbescheinigung mit dem Nachweis der Abmeldung im Ausland (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II können auch in Kopie vorgelegt werden).

In jedem Fall empfehlen wir, aktuelle Informationen bei der Zulassungsstelle einzuholen.

Genehmigte Fahrten

  • Überführung vom Kaufort zum Wohnort.
  • Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra.
  • Probefahrt.

⚠ Nur Haftpflicht-Versicherung

  • Mit einem Kurzzeit-Kennzeichen besteht grundsätzlich keine Kasko-Deckung.
  • Benutze grundsätzlich immer eine eVB-Nummer der Versicherung, wo das Fahrzeug später auch versichert werden soll.
  • Sprich mit dem Versicherer die Kasko-Deckung schon für das Kurzzeit-Kennzeichen ab.